Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsdienstleistungen der Kanzlei Karkossa & Keden Rechtsanwälte Partnerschaft gegenüber ihren Mandanten. Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Mandatserteilung

Ein Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche Erklärung beider Parteien oder durch schlüssiges Verhalten zustande. Die Annahme des Mandats kann verweigert werden, insbesondere bei Interessenkonflikten oder mangelnder fachlicher Zuständigkeit.

Der Umfang des Mandats bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erstreckt sich das Mandat nur auf die ausdrücklich übertragenen Angelegenheiten.

§ 3 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Verkehrsunfällen erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach dem RVG zu Lasten der gegnerischen Versicherung.

Auslagen (Gerichtskosten, Fahrtkosten, Kommunikationskosten etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Auf Verlangen wird über die voraussichtlichen Kosten informiert.

§ 4 Zahlung

Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Bei umfangreichen Mandaten können angemessene Vorschüsse verlangt werden. Die Vergütung wird mit geleisteten Vorschüssen verrechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet:

  • alle für die Rechtsangelegenheit erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen
  • alle relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
  • Änderungen der Sach- oder Rechtslage unverzüglich mitzuteilen
  • notwendige Vollmachten zu erteilen
  • bei Terminverlegungen oder Absagen rechtzeitig zu informieren

§ 6 Verschwiegenheit

Die Rechtsanwälte unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten oder bei gesetzlicher Verpflichtung.

§ 7 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG in Höhe von 2.500.000 € je Versicherungsfall.

§ 8 Aufbewahrung von Handakten

Handakten werden nach Beendigung des Mandats für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich längere Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können die Unterlagen vernichtet werden.

Der Mandant kann jederzeit die Herausgabe seiner Unterlagen verlangen. Nach Ablauf von 10 Jahren können für die Herausgabe angemessene Kosten berechnet werden.

§ 9 Beendigung des Mandats

Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bei Kündigung durch den Rechtsanwalt ist eine angemessene Frist einzuhalten, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor.

Bis zur wirksamen Beendigung des Mandats bestehende Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation per E-Mail ist grundsätzlich möglich. Der Mandant wird über die Risiken unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation aufgeklärt. Für wichtige Mitteilungen wird zusätzlich der Postweg gewählt.

Bei technischen Problemen oder Nichtzugang von E-Mails haftet die Kanzlei nicht, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Kanzlei und dem Mandanten gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand dieser AGB: 14.8.2025